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Förderleitlinien der
January 25th, 2016
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    January 25th, 2016

Gemäß Gesellschaftsvertrag der Film- und Medienstiftung NRW GmbH ist eine der zentralen Aufgaben des Hauses die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medien- wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Förderung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages sowie den nachfolgenden Förderleitlinien. Diese Förderung soll in erster Linie gewährleisten, dass die nationale und regionale Kultur und das vorhandene kreative Potential in den audiovisuellen Medien Film und Fernsehen gestärkt werden.