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Verkäufer-Makler-Auftrag
May 16th, 2007
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    May 16th, 2007

Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, die Grundakte, das Liegenschafts- und Altlastenkataster, die Bauakte, das Baulastenverzeichnis sowie in alle übrigen behördlichen Akten und in die Akte der Realgläubiger, soweit sie sich auf das Auftragsobjekt beziehen. Der Makler ist berechtigt, auch schriftliche Auszüge aus den Unterlagen und Akten anzufordern sowie das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen. Der Makler wird bevollmächtigt, einen Notar zu beauftragen, einen Vertragsentwurf anzufertigen und je ein Exemplar desselben dem Makler und dem Auftraggeber zu übersenden.