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Protokollauszug des Gemeinderats
Leistungsvereinbarung • September 2nd, 2021

Sitzung vom 25. August 2021 184 Weiterführung Leistungsvereinbarung JMOZ / öffentlich 1 AusgangslageSeit der Neuausrichtung der Jugendmusik oberer rechter Zürichsee (JMOZ) im Jahr 2009 entschädigen die Trägergemeinden Stäfa, Hombrechtikon und Männedorf den Verein für die erbrachten Leistungen. Als Grundlage für die Gemeindebeiträge wurde zwischen den Trägergemeinden und der JMOZ eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die der Gemeinderat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 letztmals verlängerte. Der pauschale jährliche Unterstützungsbeitrag der Gemeinde Männedorf beläuft sich auf CHF 8'500. Die Leistungsvereinbarung ist bis Ende 2021 befristet. Roger Stupf, ehemaliger Präsident der JOMZ, hat bei den Gemeindepräsidenten der Trägergemeinden um die Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung ersucht. Stäfa und Hombrechtikon haben die Weiterführung auf Anfrage des Gemeindepräsidenten André Thouvenin zugesichert. 2 Zuständigkeit und Bezug zur StrategieFür den Beschluss ist gemäs