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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
November 28th, 2022
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    November 28th, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.09.2022 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der KKH mit Einlagen PG 08 und Schuhe PG 31 geschlos- sen. Diesem Rahmenvertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.