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March 18th, 2024
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    March 18th, 2024

Der Veranstalter und seine Vertragsgehilfen sind berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Konferenzgeschehen, den Sponsoren/Ausstellern (Auftraggeber) sowie Konferenz- teilnehmern anfertigen zu lassen und für Marketingzwecke und Veröffentlichungen in den Medien zu verwenden. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Auftraggeber hiermit sein Einverständnis. Gleiches gilt für Aufnahmen, die Presse und/oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen.