ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHENMay 12th, 2010
FiledMay 12th, 2010Anwendung der Bestimmungen gemäß Kapitel V Ziffer 2.2 treffen. Für den Verzug bei der Lieferung von Aktien aus Geschäften mit Optionskontrakten der Gruppenkennung GB11 gilt die Ziffer 3.6.8.