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Vertrag zur Durchführung eines Kirchenkonzertes
December 18th, 2014
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    December 18th, 2014

Die katholische Kirche in ist Stätte des Gottesdienstes und der Gottesverehrung. Das Konzertprogramm, das diesem Vertrag zugrunde liegt, wurde dem Pfarrer bzw. Kirchenrektor fristgerecht vorgelegt und entspricht den Kriterien des Diöze- sanerlasses „Musik in Kirchen“, veröffentlicht im Katholischen Amtsblatt der Diözese Rottenburg- Stuttgart 2014, Nr. 16. Der Vertrag zur Durchführung eines Kirchenkonzertes wird unter folgenden Bestimmungen geschlossen: