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Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen
February 27th, 2024
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    February 27th, 2024

Diese Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für sämtliche auf die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen gerichteten Bestellungen der Deutsche Bank Aktiengesellschaft sowie der mit der Deutsche Bank Aktiengesellschaft verbundenen Unternehmen (nachfolgend für alle einheitlich „Auftraggeber“ genannt). Diese Bedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Die Bedingungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil A, einen Besonderen Teil B und einen Teil C (Besondere rechtliche Anforderungen – Jurisdiktionen). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer finden keine Anwendung, auch wenn in den Angeboten oder kaufmännischen Bestätigungsschreiben oder sonstigen Unterlagen der Auftragnehmer auf sie Bezug genommen wird. Die Annahme von Angeboten der Auftragnehmer, von Lieferungen und L