Sicherungen des VerkäufersGrundstückskaufvertrag • February 28th, 2006
Contract Type FiledFebruary 28th, 2006Ein Grundstückskaufvertrag kann nicht wie ein Vertrag des täglichen Lebens Zug-um-Zug abgewickelt werden. Es handelt sich hier nämlich um einen „gestreckten Erwerb“, bei dem der Eigentumserwerb des Käufers erst dann vollendet ist, wenn er im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages liegt dementsprechend zu jedem Zeitpunkt die Vorleistung der einen oder anderen Partei vor. Aus Verkäufersicht ist besonders wichtig, dass der Notar den Grundstückskauf so konzipiert, dass er sein Eigentum am Grundstück nicht verliert, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der notarielle Grundstückskaufvertrag muß so angelegt sein, dass im „Ernstfall“ – wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt – für den Verkäufer folgende Sicherungen bestehen: