Vertrag über die Erbringung und Vergütung von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF-Vertrag)January 11th, 2017
FiledJanuary 11th, 2017Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung und Vergütung der Komplexleistung „Früherkennung und Frühförderung“ für noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder i. S. d. § 30 SGB IX i. V. m. der Frühförderungsverordnung (FrühV) vom 24.06.2003.