ChartervertragMarch 15th, 2007
FiledMarch 15th, 2007Die Charterbedingungen gelten für alle Luftsportgeräte der Flugschule Drachenfliegenlernen, insbesondere für Drachen, Gurtzeug samt Rettungsgerät, Flughelm, Instrumente, Funkgeräte samt Zubehör, Schlepphilfen, Vorseile und alle sonstigen Gegenstände, die dem Charterer zum Zwecke oder im Rahmen seiner Flugausbildung oder zu sonstigen Flügen vom Vercharterer anvertraut werden.