Nutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jugendwaldheime in Schleswig-HolsteinNovember 28th, 2013
FiledNovember 28th, 2013Die Jugendwaldheime Hartenholm und Süderlügum sind Umweltbildungseinrichtungen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (AöR), welche Vertragspartnerin ist. Schulklassen sowie Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden. Für die Nutzung der Jugendwaldheime Hartenholm und Süderlügum gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. .