über ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB VJanuary 31st, 2020
FiledJanuary 31st, 2020Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sind vom Gesetzgeber beauftragt, ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 SGB V zugelassenen Kranken- häusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte einzurichten und zu betreiben.