Common Contracts

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Weitere Vertragsgrundlagen und Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen
August 11th, 2016
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    August 11th, 2016

Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertrags- bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung in Text- form erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Ver- bindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.