Forstverwaltung Seehof GmbHMay 6th, 2019
FiledMay 6th, 2019Der Netzbetreiber hält ausdrücklich fest, dass der in diesen „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen“ verwendete Begriff „Netzkunde“ sowohl für die Netzkundinnen als auch für Netzkunden steht. Die Unterscheidung konnte aus Gründen der Lesbarkeit nicht getroffen werden.