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Erläuterungen Allgemeiner Teil
September 12th, 2014
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    September 12th, 2014

Das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika – für die Zwecke dieses Abkommens bestehend aus: der Republik Kamerun – andererseits, im Folgenden: Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interim Economic Partnership Agreement, I-EPA), wurde aus Gründen der Dringlichkeit bereits am 26. November 2008 unter dem Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung („ad referendum“) unterzeichnet. Diese wurde gemäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 16. Dezember 2008 (vgl. Pkt. 44 des Beschl. Prot. Nr. 1) und der entsprechenden Ermächtigung durch den Herrn Bundespräsidenten erteilt.