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July 30th, 2021
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    July 30th, 2021

Allgemeine Bedingungen für Serviceleistungen und Reparaturen an Maschinen und Anlagen der Dilo-Firmen (nachstehend „Auftragsnehmer“ genannt): Dilo Systems GmbH, EberbachDilo Machines GmbH, Eberbach DG Engineering GmbH, Eberbach Spinnbau GmbH, BremenTemafa Maschinenfabrik GmbH Bergisch Gladbach I. Vertragsschluss, Informationspflichten, Sicherheitshinweise 1. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Erbringt der Auftragnehmer eine technische und/oder technologische Unterstützungsleistung über elektronische Medien (email, Telefon, etc.), ohne dass eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt, richtet sich die Vergütung nach den jeweils geltenden Stundensätzen, die dem Kunden bekannt zu geben sind. 2. Ist der Reparaturgegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern den Auftragne