Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)Vereinbarung Über Den Elektronischen Datenaustausch (Edi) • September 5th, 2010
Contract Type FiledSeptember 5th, 2010Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Vertragspartner bei der Abwicklung von Transak- tionen mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Da- tenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in Verbindung mit den entspre- chenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibun- gen zu den festgelegten Formaten.