Common Contracts

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VERTRAG ÜBER DIE GEWÄHRUNG EINES QUALIFIZIERTEN NACHRANGDARLEHENS („NACHRANGDARLEHENSVERTRAG“)
September 23rd, 2022
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    September 23rd, 2022

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust.

VERTRAG ÜBER DIE GEWÄHRUNG EINES QUALIFIZIERTEN NACHRANGDARLEHENS („NACHRANGDARLEHENSVERTRAG“)
September 16th, 2022
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    September 16th, 2022

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust.

VERTRAG ÜBER DIE GEWÄHRUNG EINES QUALIFIZIERTEN NACHRANGDARLEHENS („NACHRANGDARLEHENSVERTRAG“)
May 4th, 2022
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    May 4th, 2022

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Betrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Kommt es während der Laufzeit des Nachrangdarlehens – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin, erfolgt eine Befriedigung der DarlehensgeberIn erst dann, wenn sämtliche andere, nicht-nachrangigen Gläubiger, zuvor vollständig befriedigt worden sind. Hinsichtlich anderer ebenfalls im Rang zurückgetretener Gläubiger besteht Gleichrangigkeit. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust.