Freistaat ThüringenNovember 7th, 2005
FiledNovember 7th, 2005Der überörtliche Träger der Sozialhilfe, die kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Einrichtungen schließen gemeinsam und einheitlich nachstehenden Landesrahmenvertrag zu den nach § 75 Abs. 3 SGB XII zu schließenden Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.