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Bestimmungen für das Prämienkonto (Kontokorrent)
January 16th, 2017
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    January 16th, 2017

Gemäss den massgebenden Vertragsbestimmungen sind die aufgrund des Versicherungsvertrages mit der Allianz Suisse Lebensversiche- rungs-Gesellschaft AG (nachstehend „Allianz“ genannt) von der Versicherungsnehmerin geschuldeten Prämien oder die aufgrund des An- schlusses des Arbeitgebers an die Sammelstiftung (Sammelstiftung BVG oder Sammelstiftung Berufliche Zusatzvorsorge der Allianz) vom Arbeitgeber geschuldeten Beiträge direkt an Allianz zu bezahlen. Die Zahlungen werden in beiden Fällen über das "Prämienkonto" von Allianz abgewickelt.