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Vereinbarung zur Änderung
Vereinbarung Zur Änderung Der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung Über Die Kommunale Beistandsleistung „abfallberatung“ • November 27th, 2020

Seit dem 01.01.2009 wurde die öffentlich-rechtliche Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Kompostierung pflanzlicher Abfälle von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis zurück übertragen. Die Stadt/Gemeinde übernimmt seither im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung für den Landkreis nach § 6 Abs. 3 LAbfG die Abfallberatung für ihr Gebiet als kommunale Beistandsleistung und erhält dafür vom Landkreis eine Aufwandsentschädigung.