Common Contracts

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March 11th, 2010
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    March 11th, 2010

Die vorvertragliche Aufklärung ist eine wesentliche Verpflichtung für beide Vertragsparteien. Primär soll dadurch verhindert werden, dass der Franchise-Nehmer aufgrund von unrichtigen oder nicht vollständigen Informationen einen Franchise-Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht unterzeichnet hätte. Im Falle einer Verletzung der vorvertragli- chen Aufklärungspflicht kann der Franchise-Geber aber auch der Franchise-Nehmer mit unter- schiedlichen Rechtsfolgen, von Schadensersatzansprüchen über Geldbußen bis hin zum Rück- tritt vom Vertrag konfrontiert werden.