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Wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Reisevertrag
Travel Contract • September 4th, 2009

In der Praxis wird bei Buchung von Pauschalreisen im Reisebüro zur Einbeziehung der Allgemeinen Reisebedingungen (idF ARB) bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF AGB) in den Reisevertrag der Katalog mit dort abgedruckten ARB/ AGB vorgehalten bzw. liegt dieser im Reisebüro auf. In den seltensten Fällen wird allerdings dieser Katalog bzw. die AGB oder ARB vor Abschluss des Reisevertrages mit dem Reisenden erörtert bzw. ausgehändigt. Die folgende Übersicht soll mögliche Ansätze einer wirksamen Einbeziehung von AGB aufzeigen. Gewerbliche Veranstalter haben nach § 6 (1) IVO in ihren detaillierten Werkunterlagen anzugeben, ob sie die AGB annehmen oder nicht. Wurden die AGB angenommen, genügt nach § 6 (2) IVO ein Hinweis im Prospekt. Wurden die AGB nicht oder nur teilweise anerkannt, sind die abweichenden Bedingungen in den Werkunterlagen wiederzugeben und den entsprechenden Bedingungen der AGB gegenüberzustellen. Hinsichtlich jener Bestimmungen der AGB, die anerkannt wurden, genügt n