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STADTPARLAMENT
January 16th, 2019
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    January 16th, 2019

Personalreglement vom 8. November 2018 Das Stadtparlament erlässt in Anwendung von Art. 67 Abs. 1 Gemeindegesetz sowie gestützt auf Art. 27 Abs. 3 lit. e Gemeindeordnung als Reglement: I. Grundlagen Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Art. 1Dieses Reglement gilt für das gesamte Personal der Stadt Wil. Davon ausgenommen sind im Departement Bildung und Sport die Lehrperso- nen gemäss Volksschulgesetz und die Lehrpersonen der Musikschule Wil. Vorbehalten bleiben ergänzende Bestimmungen des Stadtrats über das Anstellungsverhältnis der Schulleitungen. Personalpolitik Art. 2Die Stadt Wil bekennt sich zu einer zeitgemässen, sozial verantwor- tungsvollen und wirtschaftlich tragbaren Personalpolitik. Sie achtet und schützt die Persönlichkeit der Mitarbeitenden und nimmt auf deren Gesundheit Rücksicht. Richtlinien über die Perso- nalpolitik Art. 3Der Stadtrat erlässt Richtlinien über die Personalpolitik. Sozialpartnerschaft und Information der Mitarbei- tenden Art. 4Sozialpartner sin