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Teilvertrag 1 Rahmenvereinbarung
May 19th, 2021
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    May 19th, 2021

Die vorliegende Rahmenvereinbarung für die Hilfen zur Erziehung in der Landeshauptstadt Stuttgart hat Bedeutung für alle in diesem Zusammenhang Beteiligten: für die Landeshauptstadt Stuttgart und das Jugendamt als Vertreter der öffentlichen Jugendhilfe, für die Abteilung Erziehungshilfen und für die freien Träger der Jugendhilfe. Das unmittelbare Zusammenwirken der öffentlichen und freien Jugendhilfe mit Bürger_innen, die Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, soll zu bedarfsgerechten und passgenauen Hilfen, die dem sozialpädagogischen Bedarf der Leistungsberechtigten entsprechen, beitragen.