Nachtrag 2 per 1. Januar 2024 zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Mitarbeite im Monatslohn und zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Angestellte im StundenlohnNachtrag Zum Gesamtarbeitsvertrag (Gav) • December 15th, 2023
Contract Type FiledDecember 15th, 2023Mit Wirksamkeit per 1. Januar 2024 beschliessen die Vertragsparteien gemäss Art. 28 des GAV die Anpassung der Löhne gemäss nachstehenden Schemen. Der Besitzstand bleibt in jedem Fall gewährt.