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PROVISION
June 22nd, 2016
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    June 22nd, 2016

Unsere Courtage beträgt, falls nicht individuell vereinbart, 7,14 % des Verkaufspreises (inkl. der gesetzlichen Umsatz- steuer) und ist bei Kaufvertragsabschluss vom Käufer an uns zu zahlen. Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, Ankaufs- rechts, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsübli- chen Provisionssätze als vereinbart. Der Empfänger geht bei Annahme unserer Angebote mit uns einen Maklervertag ein. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger be- stimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für unsere Provision. Für die Weitergabe der von dem Eigentü- mer erlangten Informationen wird keine Haftung übernom- men. Eine Prüfungspflicht wird ausgeschlossen. Unsere An- gebote erfolgen freibleibend und ohne Gewähr – Zwischen- verwertung vorbehalten. Nebenabreden oder Sonderverein- barungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.