Common Contracts

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March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Diese Anlage soll sicherstellen, dass der Leistungserbringer fehlerhafte oder unvoll- ständig ausgefüllte Verordnungen besser erkennen kann. Sie gibt ihm einheitliche Regularien zu Korrekturmöglichkeiten, -form und –zeitpunkt. Diese Anlage berück- sichtigt dabei die Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie. Dies trägt dazu bei, dass mögli- che Fehler rechtssicher behoben werden können und Rechnungskürzungen und Null- retaxationen nur in berechtigten Fällen erfolgen.