LeitfadenFebruary 14th, 2020
FiledFebruary 14th, 2020Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine juristische Person des privaten Rechts. Seine satzungsgemäßen Aufgaben bestehen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Völkerverständigung, Pflege der akademischen Beziehungen zum Ausland. Darüber hinaus vermittelt und fördert der DAAD sowohl ideell als auch finanziell den Austausch von Lehrenden und Lernenden, insbesondere von Forschern und Studenten. Weiterhin unterstützt er die den gleichen Aufgaben dienende Tätigkeit der Hochschulen und sonstiger Bildungseinrichten nach Vorgaben der Geldgeber.