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Haftungsinformationen des MÄbelspediteurs gemÅÇ É 451g HGB
January 24th, 2007
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    January 24th, 2007

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beför- derungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedene Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.