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September 18th, 2017
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    September 18th, 2017

Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand: Juni 2006) der Terrot GmbH für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1. Allgemeines1.1. Bestellungen von Terrot erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Einkaufsbedingungen.1.2. Abweichungen zu Lasten von Terrot gelten nur, soweit sie von Terrot ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Gegebenenfalls sind sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zu vermerken; fehlt ein solcher Vermerk, gelten solche Abweichungen als nicht vereinbart.1.3. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch, soweit dort Regelungen getroffen sind, die über den Inhalt dieser Einkaufsbedingungen hinausgehen. Insbesondere bedeutet die vorbehaltlose Annahme von Lieferungen und Leistungen oder deren Bezahlung keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Lieferanten.1.4. Ist der Lieferant mit diesen Geschäf