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Muster-Nutzungsvereinbarung für dienstliche Kommunikationsgeräte gemäß § 4 Absatz 3 IuK-Richtlinie
August 15th, 2022
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    August 15th, 2022

Bei der Nutzung dienstlicher Endgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik (Kommunikationsgeräte) ist die/der Mitarbeitende dafür verantwortlich, dass diese ausschließlich im Rahmen der Zwecke der Dienststelle bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Es müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben aus dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) beachtet werden.