Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser)August 6th, 2018
FiledAugust 6th, 2018Gemäß § 11 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung gelten die nachfolgenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (ZVBWasser) für alle Anschluss- und Versorgungsverträge mit dem WVU. Die ZVBWasser ergänzen die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, berichtigt BGBl. I S. 1067).