AOK-BUNDESVERBAND, BONNMarch 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 (BGBl. I S. 688 ff.) wurden erstmalig gesetzliche Regelungen für den Versicherungsschutz flexibler Arbeitszeiten in der Sozialversicherung geschaf- fen. Mit dem Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983 ff.), dessen die flexiblen Arbeitszeiten betreffenden Regelungen überwie- gend am 01.01.2001 in Kraft traten, wurde das Ziel verfolgt, insbesondere das bishe- rige Verfahren zur Berechnung der Beiträge in den Fällen, in denen der Arbeitneh- mer die geleistete Vorarbeit (Wertguthaben) nicht für Zeiten der Freistellung von der Arbeit verwendet (Störfall), für alle Beteiligten einfacher zu gestalten. Darüber hinaus lässt das Gesetz seit dem 01.01.1998 unter bestimmten Voraussetzungen die Ver-