Merkblatt für GründerOctober 11th, 2019
FiledOctober 11th, 2019Versicherungsagent ist (nach § 43 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)), wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Auch die vereinzelte Tätigkeit (gelegentliche Vermittlung) spricht für das Gewerbe Versicherungsagent (Gelegenheitsagent).