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Netzpartnervertrag zur Integrierten Versorgung bei
Netzpartnervertrag Zur Integrierten Versorgung Bei • July 21st, 2008

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der §§ 140 a ff SGB V den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ein- geräumt, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sowie zur Weiterentwicklung von Vergütungsformen mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zu vereinbaren (Integrationsversorgung). Dies soll zu einer besseren Versorgung für Versicherte führen und gleichzeitig auch die Interessen der Leis- tungs- und Kostenträger berücksichtigen. Unter medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist ein Therapieverlauf wünschenswert, der eine koordinierte, verbesserte Verzahnung der einzelnen medizinischen Versorgungsbereiche ermöglicht.