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Stromlieferungsvertrag
November 7th, 2019
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    November 7th, 2019

Der Bruttoarbeitspreis enthält folgende Kosten: Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung – soweit diese Kosten den STADTWERKEN vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt werden – sowie für die Abrechnung, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die AbLA-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV), die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe sowie die Umsatzsteuer.