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April 30th, 2015
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    April 30th, 2015

Eine Investitionsentscheidung eines potentiellen Investors sollte nur auf Basis der vollständigen Informationen zur Emittentin und den Schuldverschreibungen basierend auf dem Basisprospekt und diesen Endgültigen Bedingungen getroffen werden. Die Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz (4) der Richtlinie 2003/71/EG, wie von Zeit zu Zeit geändert, abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt zu lesen. Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung in Bezug auf die spezifische Emission von Schuldverschreibungen angefügt. Der Basisprospekt sowie diese Endgültigen Bedingungen wurden auf der Internetseite der Emittentin (http://www.nordlb.de) veröffentlicht.