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für Verträge für im Ausland lebende Personen aus Singapur
December 2nd, 2013
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    December 2nd, 2013

Dieser Vertrag bezieht sich auf im Ausland lebende Personen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Behandlungskosten in Ländern, deren Staatsbürgerschaft der Anspruchsberechtigte zum Zeitpunkt der Behandlung besitzt (so besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz für Deutsche, die sich in Deutschland behandeln lassen); Ausnahmen gelten in begrenztem Umfang.