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Allgemeine Vereinbarung gegenüber Auftragnehmer
September 3rd, 2019
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    September 3rd, 2019

Folgende Punkte gelten als Vereinbart und sind auch ohne Gegenbestätigung bindend: Zahlungsbedingungen: Sämtliche Transportdokumente sind im Original sofort nach Transportende an uns zu übermitteln. Die im Auftrag genannten Preise gelten als Fixpreise. Zuschläge bzw. Aufwendungen, Kosten (welcher Art auch immer) werden nicht anerkannt. Zahlungsziel: 60 Tage ab Eingang des originalen CMR- Frachtbriefes und Lieferscheines! Laufzeit: Der gegenständliche Transportauftrag ist bindend. Der Auftragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbarten Beladetermin an der Beladestelle einzutreffen. Für das verspätete Eintreffen am Beladeort wird eine verschuldungsunabhängige Konventionalstrafe von 60€/Std fällig. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt unberührt. Von jeder Unregelmäßigkeit oder Verzögerung sind wir sofort telefonisch oder schriftlich zu verständigen. Standgeld: Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit beim Absender oder Empfänger etc. jeweils bi