Kapitel 3. Weitere Verträge zu dauernder ÜberlassungTauschvertrag • February 28th, 2020
Contract Type FiledFebruary 28th, 2020Neben dem Kauvertrag kennt das BGB v.a. in Gestalt des Tausch- 1 vertrags (§ 480) und des Schenkungsversprechens (§ 518) weitere Veräußerungsverträge, aufgrund derer sich (mindestens) eine Partei zur dauerhaften Überlassung – d.h. Übertragung – eines oder mehrerer Gegenstände verpflichtet (Ausnahme: Handschenkung, § 516).