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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER SCHIEDEL GMBH & CO. KG („SCHIEDEL AEB“)
December 13th, 2021
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    December 13th, 2021

„SCHIEDEL“ bezeichnet die in der Bestellung angegebene juristische Person von SCHIEDEL. „Lieferant“ bezeichnet die Partei, von der SCHIEDEL die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen erwirbt. Der Lieferant ist damit einverstanden, dass die SCHIEDEL AEB für sämtliche Verträge mit SCHIEDEL gelten. Abweichungen zu diesen SCHIEDEL AEB müssen schriftlich erfolgen und müssen von SCHIEDEL unterschrieben werden.