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Besondere Bedingung Nr. 5798 Haftpflicht Kraftwerke
January 21st, 2020
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    January 21st, 2020

Versicherungsschutz wird gewährt im Rahmen und nach Maßgabe der Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB 1997) sowie diese gedruckten Bedin- gungen nicht durch die nachstehenden Besonderen Bedingungen des Versicherungsvertrages ausdrücklich ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden.