Rahmenvereinbarung zwischenOctober 16th, 2019
FiledOctober 16th, 2019Grundlage und rechtlicher Rahmen für den IT-Planungsrat, für die gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern zu seiner Unterstützung (FITKO) und für die Errichtung der Koordinierungsstelle für IT- Standards bei der Freien Hansestadt Bremen sind die Ergänzung des Grundgesetzes um den Artikel 91c sowie der Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) vom 21.03.2019. Der IT- Planungsrat soll gemäß § 1 des Staatsvertrages unter anderem fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards beschließen und Bund-Länder-übergreifende E- Government-Projekte steuern.