Richtlinie des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) zur Förderung von Kooperationsmaßnahmen vonSeptember 8th, 2021
FiledSeptember 8th, 2021Diese Richtlinie regelt die Vergabe, Verwendung und Nachweisführung von Zuwendungen für die Durchführung von Kooperationsmaßnahmen von Sportvereinen mit Kindertagesstätten und Schulen aus Zuweisungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sportund dem Thüringer Glücksspielgesetz. Verbindliche Bestandteile sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Zuwendungen zur Förderung des Sports des Landessportbundes Thüringene.V.