Common Contracts

1 similar null contracts

RAHMEN-ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSVERTRAG
March 16th, 2023
  • Filed
    March 16th, 2023

Der Verleiher bestätigt, im Besitz einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz (AÜG), erteilt durch die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Ar- beit Nürnberg in Nürnberg am 07. August 2014 zu sein. Er bestätigt ferner, dass auf alle seine Arbeitsverhältnisse die Tarifverträge zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeits- unternehmen e.V. (iGZ) und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich Anwendung finden.