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July 23rd, 2020
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    July 23rd, 2020

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt, mit dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn einen Berufsausbildungsvertrag abzu- schließen. Der Ausbildungsvertrag ist unverzüglich nach Abschluss, zwecks Eintragung in das Ver- zeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, mit den folgenden Unterlagen bei der Landwirt- schaftskammer für das Saarland, In der Kolling 310, 66450 Bexbach, einzureichen.