Allianz Suisse Lebensversicherungs-GesellschaftMarch 28th, 2003FiledMarch 28th, 2003– Begünstigter ist die Person, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie Ihrer Erklärung die Versicherungsleistun- gen ganz oder teilweise erhalten soll.
– Begünstigter ist die Person, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen sowie Ihrer Erklärung die Versicherungsleistun- gen ganz oder teilweise erhalten soll.