BYOD – Nutzungsvereinbarung zwischen Eltern-Schüler*in und SchuleByod Nutzungsvereinbarung • September 25th, 2020
Contract Type FiledSeptember 25th, 2020viele Schüler*innen arbeiten bereits auch im Unterricht mit einem eigenen digitalen Endgerät wie ei- nem Tablet oder Laptop. Im Rahmen der Digitalisierung am CGE wird nun, bis alle Schüler*innen über ein digitales (Leih-)gerät verfügen, als Übergangslösung das „Bring-Your-Own-Device“-Konzept An- wendung finden (siehe Schulordnung). Wir möchten Sie und Euch mit dieser Vereinbarung über die Nutzungsmodalitäten aufklären sowie um eine schriftliche Versicherung bitten. Die Nutzung eigener digitaler Endgeräte im Unterricht ist fortan nur möglich, wenn die folgende Nutzungsvereinbarung un- terschrieben wurde. Dieses Konzept gilt bis auf Widerruf.